AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Vermietung:

Ferienwohnung MOSELZEIT, In der Grinschelheck 3, 56332 Alken / Mosel

Bestandteil des zwischen unseren Gästen und uns geschlossenen Mietvertrages sind unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Bitte beachten Sie, dass auch durch Ihre telefonische Zusage ein verbindlicher Mietvertrag zustande kommt.

Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, der Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden.

Im Einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:

  1. Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Reservierung einer Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche als auch die kurzfristige mündliche Form bindend. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung.
  2. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast eine Ferienwohnung in einwandfreier
    Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadensersatz zu leisten, wenn er nicht in der Lage ist, die zugesagte Ferienwohnung trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter verpflichtet sich ebenfalls, reservierte Ferienwohnungen baldmöglichst anderweitig zu vermieten, wenn der Gast den Vertrag nicht erfüllen kann, und den geleisteten Schadensersatz ganz oder teilweise zurückzuzahlen.
  3. Die Mietzeit schließt die Nutzung am Anreisetag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr ein.
  4. Die Mitnahme bzw. Unterbringung von Haustieren in der Ferienwohnung ist nicht erlaubt.
  5. Ihre Buchung wird durch uns nach Bestätigung als verbindlich behandelt. Der Zahlbetrag ist am Anreisetag in bar zu entrichten.
  6. Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:
  • bei Stornierung bis zu 31 Tage vor dem Anreisetag wird ein Betrag in Höhe von  € 100,00 als Entschädigung gefordert.
  • bei Stornierung ab 30 Tage oder kürzer vor dem Anreisetag werden 75 % des vereinbarten Preises belastet.
  • Die Zahlung entfällt, wenn zu gleichen Bedingungen ein Ersatzmieter gefunden wird. Dies kann sowohl vom Mieter als auch vom Vermieter erfolgen.